Häufige Fragen

  • Was beinhaltet ein Klimaschutzkonzept?

    Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.

  • Was bringt ein Klimaschutzkonzept?

    Das Klimaschutzkonzept bringt viele Vorteile für Bürger, Betriebe, Unternehmen und für das gesamte Kreisgebiet mit sich. Wie bei vielen politischen Entscheidungen ist es auch beim Klimaschutz so, dass die positiven Auswirkung erst mittelfristig spürbar werden. Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen jedoch, dass für Bürgerinnen und Bürger viele positive Effekte erwartbar sind.

    Einige dieser Effekte können zum Beispiel sein:

    • Leben in einer klimafreundlichen Region
    • Steigerung der Lebensqualität vor Ort
    • Saubere Luft und Leben im Grünen
    • Wertsteigerung von Grundstücken und Immobilien durch eine lebenswerte und klimaneutrale Umgebung mit zukunftsweisender Mobilitätsplanung

    Entlastung der kommunalen Haushalte:

    • Lokale Investitionen in Umwelttechnologien sind ein Konjunkturfaktor für das Handwerk. Hierdurch sind höhere Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden vorprogrammiert. Damit steht wiederum mehr Geld für Investitionen in Spielplätze, Theater, Kunst und andere Bereiche zur Verfügung. Insgesamt wird das Leben in der Gemeinde und im Kreis attraktiver.
    • Mehr lokale Wertschöpfung und höhere Kaufkraft
    • Verringerte Energieverbräuche führen zu geringeren Energiekosten.
  • Wie errechnet sich die Förderquote?

    Die Förderquote für Erstvorhaben von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzmanagement liegt bei 70 Prozent beziehungsweise 100 Prozent bei finanzschwachen Kommunen. Die Förderquote für Anschlussvorhaben liegt bei 40 Prozent beziehungsweise 60 Prozent bei finanzschwachen Kommunen.

  • Wie lange kann ich mir Klimaschutzmanagement fördern lassen?

    Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt 24 Monate. Das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums bei der ZUG gGmbH einzureichen.

    Der Bewilligungszeitraum für das Anschlussvorhaben beträgt für integrierte Klimaschutzkonzepte 36 Monate und für Wärmenutzungs- sowie Mobilitätskonzepte 24 Monate.

    Somit ergibt sich eine maximale Förderdauer von fünf Jahren. Oftmals haben sich dabei die Stellen als so lohnend erwiesen, dass Klimaschutzmanagement in den jeweiligen Kommunen verstetigt wurde.

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